Beitragsordnung der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Sachsen e.V.

§ 1 Höhe der Beiträge

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, welcher sich an der Anzahl der zum 31.12. jeden Jahres beschäftigten Arbeitsnehmer bestimmt.

Einzelmitgliede

MitgliedsartJahresbeitrag
Einzelmitglieder300,00 €
Mitglieder mit bis zu 20 Arbeitnehmern, sowie Kammern und Verbände300,00 €
Mitglieder mit bis zu 50 Arbeitnehmern450,00 €
Mitglieder mit bis zu 100 Arbeitnehmern600,00 €
Mitglieder mit bis zu 200 Arbeitnehmern750,00 €
Mitglieder mit bis zu 300 Arbeitnehmern800,00 €
Mitglieder mit bis zu 500 Arbeitnehmern900,00 €
Mitglieder mit bis zu 750 Arbeitnehmern1.000,00 €
Mitglieder mit bis zu 1.000 Arbeitnehmern1.500,00 €
Mitglieder mit bis zu 2.000 Arbeitnehmern2.000,00 €
Mitglieder mit über 2.000 Arbeitnehmern2.500,00 €

Ausnahmeregelungen kann der Vorstand in begründeten Fällen beschließen.

§ 2 Beitragsfestsetzung

Jedes Mitglied meldet jährlich bis spätestens 15.01. die Anzahl der am 31.12. des Vorjahres beschäftigten Arbeitnehmer an die Geschäftsstelle des Verbandes.

§ 3 Beitragszahlung

  • Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Neumitglieder zahlen im Aufnahmejahr den gesamten Jahresbeitrag gemäß der zum Zeitpunkt der Aufnahme beschäftigten Arbeitnehmer.
  • Den Mitgliedern wird bis 31. Januar des Jahres eine Rechnung analog der gemeldeten Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gestellt.
  • Die Beitragszahlung hat spätestens bis zwei Wochen nach Rechnungsdatum, maximal bis 28. Februar des Jahres, zu erfolgen.

Diese Beitragsordnung ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.