1 Höhe der Beiträge
Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, welcher sich an der Anzahl der zum 31.12. jeden Jahres beschäftigten Arbeitsnehmer bestimmt.
Einzelmitglieder: 300,00 €
Mitglieder mit bis zu 20 Arbeitnehmern,
sowie Kammern und Verbände 300,00 €
Mitglieder mit bis zu 50 Arbeitnehmern 450,00 €
Mitglieder mit bis zu 100 Arbeitnehmern 600,00 €
Mitglieder mit bis zu 200 Arbeitnehmern 750,00 €
Mitglieder mit bis zu 300 Arbeitnehmern 800,00 €
Mitglieder mit bis zu 500 Arbeitnehmern 900,00 €
Mitglieder mit bis zu 750 Arbeitnehmern 1.000,00 €
Mitglieder mit bis zu 1.000 Arbeitnehmern 1.500,00 €
Mitglieder mit bis zu 2.000 Arbeitnehmern 2.000,00 €
Mitglieder mit über 2.000 Arbeitnehmern 2.500,00 €
Ausnahmeregelungen kann der Vorstand in begründeten Fällen beschließen.
2 Beitragsfestsetzung
Jedes Mitglied meldet jährlich bis spätestens 15.01. die Anzahl der am 31.12. des Vorjahres beschäftigten Arbeitnehmer an die Geschäftsstelle des Verbandes.
3 Beitragszahlung
- Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
- Neumitglieder zahlen im Aufnahmejahr den gesamten Jahresbeitrag gemäß der zum Zeitpunkt der Aufnahme beschäftigten Arbeitnehmer.
- Den Mitgliedern wird bis 31. Januar des Jahres eine Rechnung analog der gemeldeten Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gestellt.
- Die Beitragszahlung hat spätestens bis zwei Wochen nach Rechnungsdatum, maximal bis 28. Februar des Jahres, zu erfolgen.
Diese Beitragsordnung ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.