Beitragsordnung

1 Höhe der Beiträge

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, welcher sich an der Anzahl der zum 31.12. jeden Jahres beschäftigten Arbeitsnehmer bestimmt.

Einzelmitglieder:                                                           300,00 €

Mitglieder mit bis zu 20 Arbeitnehmern,
sowie Kammern und Verbände                                   300,00 €

Mitglieder mit bis zu 50 Arbeitnehmern                       450,00 €

Mitglieder mit bis zu 100 Arbeitnehmern                    600,00 €

Mitglieder mit bis zu 200 Arbeitnehmern                    750,00 €

Mitglieder mit bis zu 300 Arbeitnehmern                    800,00 €

Mitglieder mit bis zu 500 Arbeitnehmern                    900,00 €

Mitglieder mit bis zu 750 Arbeitnehmern                 1.000,00 €

Mitglieder mit bis zu 1.000 Arbeitnehmern              1.500,00 €

Mitglieder mit bis zu 2.000 Arbeitnehmern              2.000,00 €

Mitglieder mit über 2.000 Arbeitnehmern                2.500,00 €


Ausnahmeregelungen kann der Vorstand in begründeten Fällen beschließen.

2 Beitragsfestsetzung

Jedes Mitglied meldet jährlich bis spätestens 15.01. die Anzahl der am 31.12. des Vorjahres beschäftigten Arbeitnehmer an die Geschäftsstelle des Verbandes.

3 Beitragszahlung
  • Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Neumitglieder zahlen im Aufnahmejahr den gesamten Jahresbeitrag gemäß der zum Zeitpunkt der Aufnahme beschäftigten Arbeitnehmer.
  • Den Mitgliedern wird bis 31. Januar des Jahres eine Rechnung analog der gemeldeten Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gestellt.
  • Die Beitragszahlung hat spätestens bis zwei Wochen nach Rechnungsdatum, maximal bis 28. Februar des Jahres, zu erfolgen.

Diese Beitragsordnung ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.