Vorbereitungslehrgänge für die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSS)
Die umfassende theoretische Schulung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft besteht aus den Lehrgängen I bis V (je Modul 40 Unterrichtseinheiten).
Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
Mitarbeiter der privaten Sicherheitswirtschaft (Wachschutz- und Bewachungsgewerbe), die eine umfassende Grundausbildung für ihre Tätigkeit benötigen und die ggf. die Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ vor einer IHK ablegen wollen.
Zulassungsvoraussetzungen (§ 2 der VO) | Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurück liegt
Diese Nachweise sind durch Zeugnisse und/oder Tätigkeitsbescheinigungen zu erbringen.
Die Anmeldung kann per Mail oder Fax (0351) 448 13 171 erfolgen.
Prüfungsort: IHK Dresden