Schutz- & Sicherheitskraft

Vorbereitungslehrgänge für die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSS)

Die umfassende theoretische Schulung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft besteht aus den Lehrgängen I bis V (je Modul 40 Unterrichtseinheiten).

Inhalt des Rahmenstoffplanes

Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln

  • Rechtskunde
  • Dienstkunde

Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

  • Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln

  • Situationsbeurteilung und -bewältigung
  • Kommunikation
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Zusammenarbeit
Zielgruppe

Mitarbeiter der privaten Sicherheitswirtschaft (Wachschutz- und Bewachungsgewerbe), die eine umfassende Grundausbildung für ihre Tätigkeit benötigen und die ggf. die Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ vor einer IHK ablegen wollen.

Zulassungsvoraussetzungen (§ 2 der VO) | Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder
  2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und
  3. ein Mindestalter von 24 Jahren und
  4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurück liegt

Diese Nachweise sind durch Zeugnisse und/oder Tätigkeitsbescheinigungen zu erbringen.

Gebühren

Die Anmeldung kann per Mail oder Fax (0351) 448 13 171  erfolgen.

IHK Dresden – Prüfungstermine

Prüfungsort: IHK Dresden