Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung
nach § 34a der Gewerbeordnung
Auf Grund der erfolgten Änderungen des Rechts für das Bewachungsgewerbe ist für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung vor der IHK notwendig. Die Sachkundeprüfung ist erforderlich für folgende Tätigkeiten:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtbereichen mit tatsächlich öffentlichen Verkehr (z.B. City-Streifen, Kaufhaus-/ und Ladenpassagen etc.)
- Schutz vor Ladendieben (z.B. Einzelhandels-/Kaufhausdetektive)
- Bewachungen im Einlaßbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
Inhalt
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz (bewachungspezifische Aspekte des Datenschutzes)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste (BGV C 7)
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Termine siehe „Seminarangebote 2017“